Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Hohenloher Medien GmbH
Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Hohenloher Medien GmbH (nachfolgend „Hohenloher Medien“) und ihren Kunden über die Erbringung von Medien-, Marketing-, Werbe-, Produktions-, Kommunikations- und Beratungsleistungen.
(2) Zum Leistungsangebot von Hohenloher Medien gehören insbesondere die Konzeption, Erstellung und Veröffentlichung von Medieninhalten, Videoproduktionen, Fotoproduktionen, Social-Media-Leistungen, Recruiting- und Werbekampagnen, Moderationen, Podcasts, Livestreams, Grafik- und Designleistungen sowie die Vermarktung eigener und fremder Werbeträger einschließlich digitaler Außenwerbung, LED-Anlagen, Digital-Signage-Systeme und ÖPNV-Bildschirme. Die Aufzählung ist nicht abschließend.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Hohenloher Medien hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
(4) Individuelle Vereinbarungen, Angebote oder Auftragsbestätigungen gehen diesen AGB im Einzelfall vor.
(5) Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass sie erneut vereinbart werden müssen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote von Hohenloher Medien sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt insbesondere durch die Annahme eines Angebots, die Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung, eine Buchung in Textform oder den Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch des Kunden zustande.
(3) Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind ausschließlich das Angebot, die Auftragsbestätigung sowie etwaige schriftliche Individualvereinbarungen.
(4) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zu einer Anpassung von Vergütung, Leistungsumfang und Ausführungsfristen führen.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Hohenloher Medien erbringt die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen nach den anerkannten fachlichen Standards der Medien- und Kommunikationsbranche.
(2) Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet Hohenloher Medien keinen bestimmten wirtschaftlichen oder werblichen Erfolg. Insbesondere werden keine Garantien hinsichtlich Reichweite, Impressionen, Bewerbungen, Verkaufszahlen, Suchmaschinenplatzierungen, Interaktionen oder vergleichbarer Erfolgskennzahlen übernommen.
(3) Hohenloher Medien ist berechtigt, zur Vertragserfüllung eigene Mitarbeitende, freie Mitarbeitende sowie geeignete Dritte einzusetzen.
(4) Geringfügige technische, gestalterische oder organisatorische Abweichungen von Konzepten oder Entwürfen stellen keinen Mangel dar, sofern sie den Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigen.
(5) Nicht Bestandteil des Vertrags sind Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden. Hierzu zählen insbesondere zusätzliche Produktions- oder Drehtage, nachträgliche Konzeptänderungen, zusätzliche Korrekturschleifen, Übersetzungen, Stockmaterial, Musiklizenzen, Werbebudgets oder die Herausgabe von Rohmaterial und Projektdateien.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt Hohenloher Medien alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Freigaben, Zugangsdaten und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche bereitgestellten Inhalte rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen. Er trägt insbesondere die Verantwortung für die Einholung erforderlicher Einwilligungen, Nutzungsrechte und Genehmigungen.
(3) Verzögerungen, Mehraufwand oder zusätzliche Kosten, die auf verspäteter oder unzureichender Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen zu dessen Lasten.
(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz angemessener Fristsetzung nicht nach, ist Hohenloher Medien berechtigt, den Auftrag nach dem bisherigen Bearbeitungsstand abzuschließen, Leistungen abzurechnen oder die weitere Leistungserbringung bis zur Mitwirkung auszusetzen.
§ 5 Durchführung der Leistungen
(1) Die fachliche, technische, gestalterische und redaktionelle Umsetzung der vereinbarten Leistungen obliegt Hohenloher Medien, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, technischer Störungen, behördlicher Maßnahmen oder fehlender Mitwirkung des Kunden verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
(3) Bei Außenproduktionen entscheidet Hohenloher Medien unter Berücksichtigung der Witterung und der Sicherheit aller Beteiligten über die Durchführung. Wetterbedingte Terminverschiebungen begründen keinen Mangel.
(4) Hohenloher Medien ist berechtigt, Moderatoren, Sprecher, Fotografen, Kameraleute oder sonstige Projektbeteiligte durch fachlich gleichwertige Personen zu ersetzen, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht.
(5) Nachträgliche Änderungswünsche sowie Expressaufträge können gesondert vergütet werden und berechtigen Hohenloher Medien zur Anpassung von Ausführungsfristen.
§ 6 Freigabe und Abnahme
(1) Soweit eine Freigabe vorgesehen ist, hat der Kunde Entwürfe, Konzepte oder Produktionen innerhalb von fünf Werktagen nach Bereitstellung zu prüfen und freizugeben oder konkrete Änderungswünsche in Textform mitzuteilen.
(2) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung und wurde der Kunde bei Übersendung auf diese Rechtsfolge hingewiesen, gilt die Leistung als freigegeben.
(3) Werkleistungen gelten außerdem als abgenommen, wenn der Kunde sie veröffentlicht, nutzt, Dritten zur Verfügung stellt oder ihre weitere Bearbeitung verlangt, ohne zuvor wesentliche Mängel zu rügen.
(4) Nach der Freigabe oder Abnahme gewünschte Änderungen stellen zusätzliche Leistungen dar und werden gesondert vergütet.
(5) Gestalterische Entscheidungen, die dem vereinbarten Konzept entsprechen, begründen keinen Mangel.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten ausschließlich die im Angebot oder der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.
(2) Sämtliche Preise verstehen sich gegenüber Unternehmern zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Hohenloher Medien ist berechtigt, bei Projekten mit längerer Laufzeit oder höherem Produktionsaufwand angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(5) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Hohenloher Medien berechtigt,
- die weitere Leistungserbringung auszusetzen,
- Veröffentlichungen oder Kampagnen vorübergehend zu stoppen,
- vereinbarte Termine bis zum Zahlungsausgleich zu verschieben,
- sowie bereits fertiggestellte Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
(6) Die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Ansprüche bleibt unberührt.
§ 8 Veröffentlichungen und Werbeleistungen
(1) Hohenloher Medien veröffentlicht Inhalte entsprechend der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung auf eigenen oder fremden Medienkanälen.
(2) Hierzu gehören insbesondere Veröffentlichungen über Social-Media-Plattformen, Websites, digitale Werbeanlagen, LED-Walls, Digital-Signage-Systeme, ÖPNV-Bildschirme sowie vergleichbare digitale oder analoge Werbeträger.
(3) Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung, Reihenfolge, Sendezeit oder dauerhafte Verfügbarkeit.
(4) Angaben zu Reichweiten, Impressionen, Aufrufen oder vergleichbaren Kennzahlen beruhen auf Erfahrungswerten und stellen keine garantierten Eigenschaften oder Erfolgszusagen dar.
(5) Änderungen von Algorithmen, Plattformfunktionen oder Nutzungsbedingungen durch Betreiber sozialer Netzwerke oder sonstiger Dienste liegen außerhalb des Einflussbereichs von Hohenloher Medien und begründen keine Ansprüche des Kunden.
(6) Vorübergehende technische Störungen einzelner Werbeträger oder Plattformen stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Gesamtleistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Hohenloher Medien wird die Ausfälle nach Möglichkeit durch Nachholung oder Ersatzleistungen kompensieren.
(7) Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Werbeinhalte verantwortlich. Hohenloher Medien ist berechtigt, Inhalte abzulehnen oder zu entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverstöße, behördliche Beanstandungen oder erhebliche Reputationsrisiken bestehen.
(8) Bei Recruiting-, Image- oder Werbekampagnen schuldet Hohenloher Medien ausschließlich die vereinbarte Kommunikations- und Werbeleistung. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen, Verkäufen, Anfragen oder Abschlüssen, wird nicht geschuldet.
§ 9 Redaktionelle Unabhängigkeit
(1) Hohenloher Medien ist in ihrer journalistischen und redaktionellen Tätigkeit unabhängig.
(2) Werbeaufträge begründen keinen Anspruch auf redaktionelle Berichterstattung.
(3) Ebenso begründet eine redaktionelle Berichterstattung keinen Anspruch auf zukünftige Veröffentlichungen.
(4) Hohenloher Medien entscheidet eigenverantwortlich über Inhalt, Umfang, Gestaltung, Bildauswahl, Überschriften, Veröffentlichungszeitpunkt sowie über Kürzungen oder Ablehnungen redaktioneller Beiträge.
(5) Veröffentlichungen können insbesondere aus rechtlichen, journalistischen, technischen oder ethischen Gründen geändert, verschoben oder unterlassen werden.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Sämtliche von Hohenloher Medien erstellten Inhalte und Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Das Urheberrecht verbleibt bei Hohenloher Medien.
(3) Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das vertraglich vereinbarte Nutzungsrecht. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, handelt es sich um ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht.
(4) Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei Hohenloher Medien. Bereits eingeräumte Nutzungsrechte ruhen für die Dauer des Zahlungsverzugs, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Rohmaterial, Projektdateien, offene Arbeitsdateien, Schnittprojekte, Animationsdateien, Quellmaterial, Produktionsdaten, interne Vorlagen, Automatisierungen, Prompts sowie vergleichbare Arbeitsgrundlagen sind nicht Bestandteil des Vertrags und werden nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung herausgegeben.
(6) Hohenloher Medien ist berechtigt, moderne Softwarelösungen einschließlich KI-gestützter Systeme zur Vertragserfüllung einzusetzen. Ein Anspruch auf eine ausschließlich manuelle Bearbeitung besteht nicht. Die eingesetzten Workflows, Prompts, Automatisierungen und internen Prozesse stellen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dar und müssen nicht offengelegt werden.
(7) Hohenloher Medien ist berechtigt, veröffentlichte Arbeitsergebnisse unter Nennung des Kunden als Referenz für Eigenwerbung zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht bereits vor Vertragsschluss aus berechtigtem Interesse widersprochen hat.
§ 11 Gewährleistung
(1) Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Offensichtliche Mängel sind Hohenloher Medien unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Kalendertagen nach Abnahme oder Kenntnisnahme, in Textform mitzuteilen. Unterbleibt die Anzeige, gelten offensichtliche Mängel als genehmigt, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Hohenloher Medien ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, richten sich die Rechte des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften.
(5) Kein Sachmangel liegt insbesondere vor, wenn
- gestalterische Entscheidungen dem vereinbarten Konzept entsprechen,
- eine Leistung aufgrund subjektiver Geschmacksfragen anders bewertet wird,
- Plattformen Inhalte einschränken oder entfernen,
- technische Änderungen Dritter die Darstellung beeinflussen,
- oder der Kunde Leistungen nachträglich verändert.
§ 12 Haftung
(1) Hohenloher Medien haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Hohenloher Medien haftet insbesondere nicht für
- wirtschaftliche Entscheidungen des Kunden,
- ausbleibende Werbe- oder Vertriebserfolge,
- Änderungen von Algorithmen oder Plattformen,
- Sperrungen oder Einschränkungen durch Plattformbetreiber,
- rechtswidrige Handlungen Dritter,
- Datenverluste außerhalb des eigenen Einflussbereichs,
- technische Ausfälle externer Dienstleister,
- höhere Gewalt oder vergleichbare Ereignisse.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeitende, freie Mitarbeitende, gesetzliche Vertreter sowie beauftragte Dritte.
§ 13 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
(2) Soweit Hohenloher Medien personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und hierfür eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen entsprechenden Vertrag.
(3) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.
(4) Hiervon ausgenommen sind Informationen,
- die allgemein bekannt sind,
- ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt werden,
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen,
- oder deren Offenlegung zur Rechtsverfolgung erforderlich ist.
(5) Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.
§ 14 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von Hohenloher Medien liegen und die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, verlängern vereinbarte Fristen und Termine angemessen.
(2) Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, extreme Wetterlagen, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks, Stromausfälle, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen, Cyberangriffe sowie vergleichbare Ereignisse.
(3) Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, können beide Parteien hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragsteils vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen sind entsprechend dem Leistungsstand zu vergüten.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz der Hohenloher Medien GmbH.
(3) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Zahlungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Hohenloher Medien GmbH.
(4) Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen mindestens der Textform, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.